Praktika
Wir bieten Plätze für das zweiwöchige Hygienepraktikum gemäß § 55(1) und § 56(1) der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) an. Zudem können Praktika nach § 60(1) TAppV absolviert werden.
Wir bieten Plätze für das zweiwöchige Hygienepraktikum gemäß § 55(1) und § 56(1) der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) an. Zudem können Praktika nach § 60(1) TAppV absolviert werden.
Das Hygienepraktikum verknüpft Theorie und Praxis der Lebensmittelmikrobiologie nach nationalen (ASU, LFGB) und internationalen Normen (DIN/EN/ISO). Es gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil sowie begleitende Einblicke in wissenschaftliche Arbeiten am Lehrstuhl.
Praktischer Teil (nach § 55/§ 56 TAppV):
Theoretischer Teil:
Ziele:
Bitte mitbringen:
Liebe Studierende,
gerne können Sie bei uns das Hygienepraktikum gemäß § 55(1) und 56(1) TAppV zu folgenden Terminen absolvieren, soweit verfügbar. Bitte schreiben Sie uns einfach eine formlose E-Mailanfrage an praktikum@fmb.vetmed.lmu.de.
30.11.-11.12.2026
15.02.-26.02.2027
01.03.-12.03.2027
05.04.-16.04.2027
19.07.-30.07.2027
30.08.-10.09.2027
27.09.-08.10.2027
Dieses Angebot richtet sich vor allem an Personen, die eine Forschungstätigkeit im Bereich Lebensmittelmikrobiologie anstreben. Im Rahmen eines gut umrissenen Projektes tauchen die Praktikanten inhaltlich und methodisch intensiv in dieses Arbeitsfeld des tierärztlichen Berufs ein.
Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die während des Praktikums bearbeitete Thematik in eine Doktorarbeit eingehen zu lassen.
Die Anmeldung für ein Praktikum gemäß § 60(1) TAppV ist mit der Lehrstuhlleitung und den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Lehrstuhls abzustimmen. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter foodmicro@lmu.de.